- Liquiditätspapiere
- Liquiditätspapiere,kurzfristige Wertpapiere (Schatzwechsel und unverzinslichen Schatzanweisungen), die der Deutschen Bundesbank, die im Gegensatz zur Europäischen Zentralbank kein eigenes Emissionsrecht für Wertpapiere hatte, vom Bund auf deren Verlangen bis zu einem Höchstbetrag von 50 Mrd. DM zur Durchführung der Offenmarktpolitik zur Verfügung gestellt wurden. Sie dienten im Gegensatz zu den Finanzierungspapieren nicht der Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte. Bis zur Neufassung des Bundesbankgesetzen im Oktober 1992 konnten Liquiditätspapiere nur bis zu einer Höchstgrenze von 8 Mrd. DM ausgegeben werden, sofern Mobilisierungspapiere bereits bis zum Nennwert der (seit der Währungsreform von 1948 bestehenden) verzinslichen Ausgleichsforderungen der Bundesbank gegenüber dem Bund in Umlauf gebracht worden waren. Seit der Gesetzesnovelle von 1992 war die Begebung von Mobilisierungspapieren nicht mehr vorgesehen. Liquiditätspapiere in Form von Schatzwechseln mit in der Regel dreitägiger Laufzeit begab die Bundesbank im Rahmen ihrer Geldmarktsteuerung, um im Falle von Liquiditätsüberschüssen ein übermäßiges Absinken der Zinsen am Geldmarkt zu verhindern.
Universal-Lexikon. 2012.